Aufgaben Datenbank

Beauftragte (None) Umweltschutzbeauftragter

Laufende Nr
661
SYS_1
SYS_2
SYS_3
SYS_4
Beauftragte
ORGEINHEIT
UNB
AUFGFAM
ERAAA
Umweltschutzbeauftragter
Tarifgebiet
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Der betriebliche Umweltbeauftragte hat dafür Sorge zu tragen, daß in seinem Verantwortungsbereich alle umweltrelevanten Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.Er ist für die Umsetzung der im Umweltausschuß formulierten und verabschiedeten Jahresziele für die jeweilige Produktionsstätte mit verantwortlich.Der Umweltbeauftragten hat die Aufgabe, den Qualifikationsbedarf der Mitarbeiter festzustellen und entsprechende Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen dem Werksleiter und der zentralen

Umweltschutzabteilung vorzuschlagen oder selber durchzuführen.

Er hat die Befugnis:

- dem Vorgesetzten und der zentralen Umweltschutzabteilung Maßnahmen zur Fehlervermeidung und Risikominimierung vorzuschlagen

- interne Umweltschutzvorschriften und Richtlinien in Abstimmung mit dem Werksleiter und der zentralen Umweltschutzabteilung vorzuschlagen und einzuführen

- Mängel bei der Produktion festzustellen, zu untersuchen und auszuwerten, insofern diese eine erhöhte Umweltbelastung verursachen

- unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten, Problemlösungen und Korrekturmaßnahmen nach Absprache mit dem Werksleiter und der zentralen Umweltabteilung zu empfehlen oder zu veranlassen

- zu prüfen, ob beschlossene Korrekturmaßnahmen ausgeführt und wirksam werden.

Die Werksleitung und die zentrale Umweltabteilung werden durch die betrieblichen Umweltbeauftragten regelmäßig über den Stand und die Wirksamkeit des Umweltschutzes im Unternehmen informiert.

BBG

Die Arbeitsaufgabe erfordert den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Studiums bzw einer Ingenieurausbildung.